11.04.2021, 22:11
Es kommt auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an. Es würde wenig Sinn machen eine aktuell begründete Klage wegen irgendwann mal fehlender Schlüssigkeit abzuweisen. Ebenso wenig macht es Sinn einer ursprünglich mal begründete, nun aber unbegründete Klage stattzugeben.
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Maßgebender Zeitpunkt der Begründetheit - von Gast - 11.04.2021, 22:01
RE: Maßgebender Zeitpunkt der Begründetheit - von Gast - 11.04.2021, 22:11
RE: Maßgebender Zeitpunkt der Begründetheit - von Gast - 11.04.2021, 22:42
RE: Maßgebender Zeitpunkt der Begründetheit - von Gast - 11.04.2021, 23:49

