09.04.2021, 21:20
(09.04.2021, 16:30)Landvogt schrieb: Den Unterschied zwischen der Mieterhöhungsklage (gemeinschaftliche Schuld, daher materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft) und der Herausgabe- und Räumungsklage (Gesamtschuld, daher nur ggf. einfache Streitgenossenschaft) hast du ja völlig richtig dargestellt. Daraus folgt im Prinzip auch schon die Antwort: Der Vermieter kann ohne weiteres seine Herausgabe- und Räumungsklage nur gegen einzelne von mehreren Mietern erheben, da jeder von ihnen gem. §§ 431, 421 BGB die ganze Leistung schuldet (anders als bei der Mieterhöhungsklage).
Ob ein derartiges Vorgehen unter vollstreckungsrechtlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Wenn nur einzelne von mehreren Mietern mit Gewahrsam an der Mietsache im Titel genannt sind, kann auch nur gegen diese vollstreckt werden. Der Vollstreckungsgläubiger kann daher nur nach §§ 885a I, 885 I ZPO einen beschränkten Vollstreckungsauftrag dahingehend stellen, dass diejenigen Mieter aus dem Besitz gesetzt werden, gegen die ein Titel vorliegt. Das kann man etwa so umsetzen, dass das Schloss ausgetauscht wird und den nicht im Titel genannten Mietern der Schlüssel ausgehändigt wird. Insbesondere die Räumung nach § 885 II ZPO kann der Vermieter aber auf diesem Weg nicht erreichen, weil die einzelnen in den Mieträumen befindlichen Sachen nicht ohne Weiteres den jeweiligen Mietern zugeordnet werden können. Auch die Besitzeinweisung des Gläubigers ist auf diesem Weg nicht möglich.
(S. zum ganzen Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, 14. Aufl. 2019, ZPO § 885 Rn. 24)
Vielen Dank, für deine Antwort. Mit dem Hinweis auf die gemeinschaftliche Schuld kann ich es jetzt auch nachvollziehen. Ich bin zwischenzeitlich auch auf die Regelung in § 940a Abs. 2 ZPO gestoßen, die dem Vermieter - wenn er denn vom Mitbesitz nicht wusste - im Zweifel helfen kann.
Nachrichten in diesem Thema
Mieter als notwendige Streitgenossen. - von Gast - 08.04.2021, 20:16
RE: Mieter als notwendige Streitgenossen. - von HerrKules - 08.04.2021, 21:18
RE: Mieter als notwendige Streitgenossen. - von Gast - 08.04.2021, 22:19
RE: Mieter als notwendige Streitgenossen. - von Landvogt - 09.04.2021, 16:30
RE: Mieter als notwendige Streitgenossen. - von Gast - 09.04.2021, 21:20