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Verwaltungsrecht
Frage424
Unregistered
 
#1
07.04.2021, 13:52
Moin zusammen,

wenn ein Ausgangsbescheid mehrere Anordnungen gegenüber dem Adressaten enthält und der Adressat dagegen Widerspruch einlegt und daraufhin Klage erhebt, ist das dann ein Fall der objektiven Klagehäufung, weil mehrere Anordnungen (bspw. Nutzungsuntersagung+ irgendeine Pflicht, irgendwas zutun) oder ist das nur eine normale Klage, weil lediglich ein Ausgangsbescheid angefochten wird, der mehrere Maßnahmen enthält?
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Nachrichten in diesem Thema
Verwaltungsrecht - von Frage424 - 07.04.2021, 13:52
RE: Verwaltungsrecht - von Gast - 07.04.2021, 13:53


 

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