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Erstes Urteil
Gast
Unregistered
 
#4
07.04.2021, 13:47
(06.04.2021, 21:58)Gast schrieb:  Dann seid einfach froh, in dem Zeugnis wird es stehen "Referandar/in hat sich stetig verbessert". Mit einem ersten und perfekten Urteil kann es nur bergab gehen Lesen

Nein, kann rein logisch auch weiterhin perfekt sein (was auch immer das sein mag).

An die anderen: Schaut euch Schemata zum Urteilsaufbau an, wie stellt man Rubrum, Tenor, TB und EG dar? Dann löst ihr denn Fall für euch gutachterlich. Dann ist klar, was im Tenor stehen muss. Der TB wird in der Praxis regelmäßig nach Schema-F laufen. Die Entscheidungsgründe sind bei Stattgabe eine der von euch gefundenen AGL im Urteilsstil (Ergebnis, Definition, Subsumtion), andernfalls alle gefundenen AGL mit jeweiliger Begründung, warum sie nicht greifen (auch im Urteilsstil). Begründung der Nebenentscheidungen nicht vergessen. Rechtsbehelf wird regelmäßig die Revision sein bzw. von eurem Ausbilder dann per Mausklick im Programm eingefügt. "(Unterschrift)" drunter und weg damit.

Es ist euer erstes Urteil. Das kann im schlimmsten Fall schiefgehen. Dann lernt ihr draus und macht es das nächste Mal besser. Ihr müsst es erst in 1 1/2 Jahren wirklich können.
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Erstes Urteil - von Gast - 06.04.2021, 09:33
RE: Erstes Urteil - von Gast - 06.04.2021, 15:47
RE: Erstes Urteil - von Gast - 06.04.2021, 21:58
RE: Erstes Urteil - von Gast - 07.04.2021, 13:47
RE: Erstes Urteil - von Gast - 07.04.2021, 15:33
RE: Erstes Urteil - von Gast - 07.04.2021, 20:20


 

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