06.04.2021, 15:26
(06.04.2021, 13:51)El Oso schrieb: Schulmäßiger Urteilsstil sieht tatsächlich so aus, wie von dir oben dargestellt, also mit einer Wiedergabe des Gesetzeswortlauts nach dem Ergebnis. Das wird in der Praxis aber in der Tat häufig nicht oder nur bei den zentralen Vorschriften gemacht, gerade im Zivilrecht.
Für die Klausur würde ich raten: Bei den zentralen Anspruchsgrundlagen sollte man so verfahren, wenn man die Zeit hat. Die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts hilft erfahrungsgemäß, sich die Voraussetzungen noch einmal zu vergegenwärtigen und wirklich am Wortlaut zu subsumieren. Außerdem liest es sich bei der Korrektur auch angenehmer.
Es ist richtig, dass die bloße Wiedergabe des Gesetzeswortlauts eigentlich keine Definition ist. Es kommt aber nicht von ungefähr, dass beides oft gleichgesetzt wird - sie bereitet eben theoretisch die Grundlage für den folgenden praktischen Abgleich bei der Subsumtion.
Vor allem in verwaltungsgerichtlichen Urteilen wirst du auch häufig den schulmäßigen Urteilsstil finden.
Auch dir vielen Dank für die Antwort. Die Antworten geben mir auf jeden Fall schon mal mehr Sicherheit. Ich lese aus euren Antworten heraus, dass es im Ergebnis immer auch auf das Augenmaß ankommt, sprich ein ausführlicher Urteilstil nicht durchgehend durchgehalten werden muss. Vielen Dank auch nochmal für den Hinweis mit der "Normenparaphrase".
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Frage zum Urteilstil - von Gast - 05.04.2021, 16:10
RE: Frage zum Urteilstil - von NRWrio - 06.04.2021, 12:40
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