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  5. Frage zum Urteilstil
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Frage zum Urteilstil
Gast
Unregistered
 
#1
05.04.2021, 16:10
Frohe Ostern, irgendwie kann ich mich mit dem Urteilstil, genau genommen mit dem klassischen Muster, also Obersatz --> Gesamtergebnis --> Definition --> Zwischenergebnis --> Subsumption nicht so recht anfreunden. Ist es wirklich angezeigt, dass alle Anspruchsgrundlagen im Vorfeld der Subsumption definiert werden müssen und wie weit sollte man dann die Definition der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen treiben.  

Beispiel: Die Klage ist begründet. Der Kläger hat gegenüber den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von 1000 Euro aus § 812 Abs. 1 S. 1 Alt 1. BGB. Danach ist derjenige, der durch die Leistung eines anderen auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, zur Herausgabe an den Leistenden verpflichtet. Diese Voraussetzungen liegen vor. Durch die Zahlung hat der Kläger das Vermögen des Beklagten zweckgerichtet und bewusst vermehrt. Dies erfolgte auch ohne Rechtsgrund, da der Kläger den Vertrag, auf dessen Grundlage er die Zahlungen vornahm, wirksam angefochten hat....

Ich stelle mir die Frage insbesondere, weil ich dieses Muster in vielen Urteilen nicht wiederfinde. Das geht es direkt nach dem Gesamtergebnis in die Subsumption. Das liest sich dann auch meisten besser, wie ich finde. Durch die ganzen Definitionen wirkt der Stil auf mich ein wenig holprig.
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Nachrichten in diesem Thema
Frage zum Urteilstil - von Gast - 05.04.2021, 16:10
RE: Frage zum Urteilstil - von NRWrio - 06.04.2021, 12:40
RE: Frage zum Urteilstil - von Gast - 06.04.2021, 15:18
RE: Frage zum Urteilstil - von El Oso - 06.04.2021, 13:51
RE: Frage zum Urteilstil - von Gast - 06.04.2021, 15:26


 

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