03.04.2021, 12:18
(03.04.2021, 11:22)allround schrieb: Hey,
evtl. stehe ich mit dir auf dem Schlauch oder missverstehe den SV, aber:
Wenn der Kläger eine Frist gesetzt hat und danach zurückgetreten ist und der Beklagte sich erst dann meldet, dann ist der Rücktritt ganz einfach wirksam. Dafür gibt es die (Nacherfüllungs-)Fristsetzung ja :-)
Wäre ja aberwitzig, wenn man Fristen setzt und seine Rechte in Anspruch nimmt und danach trotzdem der Beklagte immer wieder ankommen könnte, um irgendwas vorzutragen.
VG
Reicht es denn, wenn nur zur Nachlieferung eine Frist gesetzt wird ? Ich bin halt total irritiert, weil es tatsächlich sein kann, dass eine Nachlieferung nicht möglich war. Und dann hat die Kl. eine Frist zu etwas gesetzt was gar nicht möglich ist. Daher auch die Frage, ob die KL. auch zur Nachbesserung hätte eine Frist setzen müssen (aber eigentlich hat sie sich ja für die Nachlieferung entschieden).
Nachrichten in diesem Thema
Materielles Recht - von HILFE123 - 03.04.2021, 10:34
RE: Materielles Recht - von allround - 03.04.2021, 11:22
RE: Materielles Recht - von HILFE123 - 03.04.2021, 12:18
RE: Materielles Recht - von allround - 03.04.2021, 12:21
RE: Materielles Recht - von Gast - 03.04.2021, 12:11
RE: Materielles Recht - von Landvogt - 03.04.2021, 12:18
RE: Materielles Recht - von HILFE123 - 03.04.2021, 12:33
RE: Materielles Recht - von Gast - 07.04.2021, 16:37