01.04.2021, 13:54
Wie macht man es beim Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, wenn nach Erlass des Versäumnisurteils eine Klageänderung vorgenommen wird, z.B. von Zahlungs- auf Feststellungsklage? Bei Aufhebung gibt es kein Problem. Bei Aufrechterhaltung klingt die übliche Formulierung "wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten..." irgendwie komisch. Sollte man schreiben "wird unter Aufhebung neu wie folgt gefasst: ..."?
Kennt jemand eine BGH-Entscheidung oder Beispiele aus der Instanzrechtsprechung?
Kennt jemand eine BGH-Entscheidung oder Beispiele aus der Instanzrechtsprechung?
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Tenor bei Einspruch gg VU + Klageänderung - von Gute Frage - 01.04.2021, 13:54
RE: Tenor bei Einspruch gg VU + Klageänderung - von Gast - 01.04.2021, 15:00

