30.03.2021, 22:31
(30.03.2021, 20:43)Gast schrieb: Er hat ihn dann doch am 29ten in Annahmeverzug gesetzt. Daher ab dem 30ten kein Zurückbehaltungsrecht mehr, sodass Zinsen zuzusprechen sind.
Nicht ganz.
Der Annahmeverzug lässt das Bestehen des Zurückbehaltungsrechts unberührt. Sobald die eigene Leistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten wurde, steht das Bestehen des Zurückbehaltungsrechts (nach §§ 348, 320 BGB) aber einem Verzug und einer Verzinsung nicht mehr entgegen.
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Zinsen bei Zug um Zug Verurteilung - von 123Gast - 30.03.2021, 20:32
RE: Zinsen bei Zug um Zug Verurteilung - von Gast - 30.03.2021, 20:43
RE: Zinsen bei Zug um Zug Verurteilung - von Landvogt - 30.03.2021, 22:31

