30.03.2021, 20:32
Hallo,
leider verstehe ich immernoch nicht, wann man bei einer Zug um Zug Verurteilung Zinsen verlangen kann.
In konkreten Fall wurde am 13.7 der Rücktritt erklärt und der Beklagte wurde aufgefordert die Sache bis zum 29.7 abzuholen. Das ist nicht passiert.
Nun fordert der Kläger den Kaufpreis nebst 5 % Zinsen seit dem 30.7, Zug um Zug gegen Herausgabe der Sache.
Ich bin davon ausgegangen, dass eine Verzinsung der Forderungen bei Zug um Zug Verurteilungen nicht möglich ist.
:)
leider verstehe ich immernoch nicht, wann man bei einer Zug um Zug Verurteilung Zinsen verlangen kann.
In konkreten Fall wurde am 13.7 der Rücktritt erklärt und der Beklagte wurde aufgefordert die Sache bis zum 29.7 abzuholen. Das ist nicht passiert.
Nun fordert der Kläger den Kaufpreis nebst 5 % Zinsen seit dem 30.7, Zug um Zug gegen Herausgabe der Sache.
Ich bin davon ausgegangen, dass eine Verzinsung der Forderungen bei Zug um Zug Verurteilungen nicht möglich ist.
:)
Nachrichten in diesem Thema
Zinsen bei Zug um Zug Verurteilung - von 123Gast - 30.03.2021, 20:32
RE: Zinsen bei Zug um Zug Verurteilung - von Gast - 30.03.2021, 20:43
RE: Zinsen bei Zug um Zug Verurteilung - von Landvogt - 30.03.2021, 22:31

