30.03.2021, 11:17
Ich schließe noch eine Frage an:
Wenn im Skript steht, dass der typische Einstieg in die Werkvertragsklausur die Werklohnforderung sei und der Besteller Leistungsstörungsrechte geltend macht, schreibt Kaiser: "Diese haben sie dann inzident zu prüfen.". Wie soll das gehen?
Wie würdet ihr das aufbauen?
Meine Idee wäre (wenn nicht Aufrechnung/Widerklage) entweder nach "Grds. besteht die Werklohnforderung. Diese ist aber wg SE aus §§... untergegangen." oder über §242 im Anschluss....aber inzident?! Wo?
Wenn im Skript steht, dass der typische Einstieg in die Werkvertragsklausur die Werklohnforderung sei und der Besteller Leistungsstörungsrechte geltend macht, schreibt Kaiser: "Diese haben sie dann inzident zu prüfen.". Wie soll das gehen?
Wie würdet ihr das aufbauen?
Meine Idee wäre (wenn nicht Aufrechnung/Widerklage) entweder nach "Grds. besteht die Werklohnforderung. Diese ist aber wg SE aus §§... untergegangen." oder über §242 im Anschluss....aber inzident?! Wo?
Nachrichten in diesem Thema
Aufbau Klage - von Gästin_H - 30.03.2021, 09:15
RE: Aufbau Klage - von Gästin_H - 30.03.2021, 11:17

