29.03.2021, 23:20
Kannst du mal die Seite zitieren? Also ich habe in Erinnerung, dass erst die Einrede der Verjährung, nicht schon der Verjährungseintritt das erledigende Ereignis sei; so auch ein Grundsatzurteil vom BGH, Urteil vom 27.01.2010 - VIII ZR 58/09. Eine Änderung dieser Rechtsprechung ist mir zumindest nicht bekannt. Danach wäre also eine einseitige Erledigung möglich.
Nachrichten in diesem Thema
Erledigung / Rücknahme - von allround - 29.03.2021, 22:55
RE: Erledigung / Rücknahme - von Gast - 29.03.2021, 23:20
RE: Erledigung / Rücknahme - von allround - 30.03.2021, 07:25
RE: Erledigung / Rücknahme - von Gast - 29.03.2021, 23:26
RE: Erledigung / Rücknahme - von Landvogt - 29.03.2021, 23:39
RE: Erledigung / Rücknahme - von Gast - 29.03.2021, 23:58








