29.03.2021, 18:34
Ich schlage mich gerade mit meiner Steuererklärung für 2020 herum und frage mich, wo genau in der ich die VG-Wort-Ausschüttung in der Anlage N angeben soll und ob hinischtlich dieser noch etwas zu beachten ist?
Meine Bewerbungskosten würde ich unter Werbungskosten als Summe zusammengerechnet erstmal ohne Belege angeben.
Was sagen die Steuerrechtlicher hier dazu?
Lieben Dank!
Meine Bewerbungskosten würde ich unter Werbungskosten als Summe zusammengerechnet erstmal ohne Belege angeben.
Was sagen die Steuerrechtlicher hier dazu?
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Nachrichten in diesem Thema
VG-Wort-Ausschüttung in der Steuererklärung und Bewerbungskosten - von Gast - 29.03.2021, 18:34
RE: VG-Wort-Ausschüttung in der Steuererklärung und Bewerbungskosten - von Gast - 29.03.2021, 19:29
RE: VG-Wort-Ausschüttung in der Steuererklärung und Bewerbungskosten - von Gast - 29.03.2021, 19:37
RE: VG-Wort-Ausschüttung in der Steuererklärung und Bewerbungskosten - von Gast - 29.03.2021, 22:04
RE: VG-Wort-Ausschüttung in der Steuererklärung und Bewerbungskosten - von Gast - 29.03.2021, 22:37
RE: VG-Wort-Ausschüttung in der Steuererklärung und Bewerbungskosten - von Gast - 29.03.2021, 22:43
RE: VG-Wort-Ausschüttung in der Steuererklärung und Bewerbungskosten - von C8H10N4O2 - 30.03.2021, 19:31
RE: VG-Wort-Ausschüttung in der Steuererklärung und Bewerbungskosten - von Gast - 30.03.2021, 19:36
RE: VG-Wort-Ausschüttung in der Steuererklärung und Bewerbungskosten - von Gast - 30.03.2021, 22:29