25.03.2021, 21:27
(25.03.2021, 17:14)Gast schrieb:(25.03.2021, 15:42)Gast schrieb: Geht natürlich, und die Möglichkeit der Urteilskürzung wird durch den Bearbeiterhinweis ausgeschlossen.
Macht aber wenig Sinn, da es dann von vornherein nur einen Vortrag gibt, der zu berücksichtigen ist. Entweder Fälle mit strittigen SV oder aber (wohl 90%) nur unrelevantes ist strittig.
Die Klausuren sind dann natürlich entsprechend gestaltet. Es ist sehr selten, kam aber wenn ich mich nicht irre vor knapp 5 Jahren in NRW einmal dran. Man konnte die Klausur auch (wie fast immer) abweichend lösen, aber die Lösungsskizze sah ein VU vor.
Ich möchte nur sagen: Sehr selten, aber möglich. Nicht von vornherein ausschließen, was ohne Probleme zu bewerkstelligen ist. Viel Glück im Examen.
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Examensrelevanz Entwurf eines VU? - von Gute Frage - 25.03.2021, 12:57
RE: Examensrelevanz Entwurf eines VU? - von Gast - 25.03.2021, 14:41
RE: Examensrelevanz Entwurf eines VU? - von Gast - 25.03.2021, 15:42
RE: Examensrelevanz Entwurf eines VU? - von Gast - 25.03.2021, 17:14
RE: Examensrelevanz Entwurf eines VU? - von Gast - 25.03.2021, 21:27
RE: Examensrelevanz Entwurf eines VU? - von Gast - 28.03.2021, 20:54

