25.03.2021, 09:22
(24.03.2021, 22:31)Gast schrieb: Sagt mal, wieso schließt ihr eine Schlüsselversicherung ab? Wenn ich den Schlüssel nicht gerade vorsätzlich in der Fußgängerzone liegen lasse, hafte ich doch eh nicht. Eine Regresspflicht kommt doch allenfalls bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht. Andernfalls muss die Dienststelle die Kosten tragen. In beiden Fällen sieht doch aber jede Versicherung eh wieder eine Regressmöglichkeit des Versicherers beim Versicherungsnehmer vor, so dass ich dann meiner Versicherung den Schaden ersetzen muss. Das macht für mich gar keinen Sinn.
Gleiches gilt für die Diensthaftpflicht beim Richter. Welche Fallkonstellation soll das denn überhaupt abdecken? Auch der Sinn dieser Versicherung erschließt sich mir nicht. Solange ich außerhalb der Rechtsbeugung bin, hafte ich doch eh nicht. Sobald ich in dem Tatbestand bin, zahlt auch keine Versicherung mehr....
Wenn man Handelsregisterrichter wird, sollte man eine entsprechende Versicherung haben, weil dort das Spruchrichterprivileg tatsächlich nur eingeschränkt greift.
Ansonsten ... ich habe auch keine. In den Fall einer Rechtsbeugung muss man erstmal geraten. Zumindest in meiner Spruchrichtertätigkeit eigentlich nicht denkbar.
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Wechsel von der Anwaltschaft in Justiz - Organisatorisches - von Gast - 24.03.2021, 15:17
RE: Wechsel von der Anwaltschaft in Justiz - Organisatorisches - von Gast18 - 24.03.2021, 16:31
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