22.03.2021, 20:40
(22.03.2021, 19:46)Gast schrieb: Du solltest dich am Tag nach deiner mündlichen Prüfung beim Arbeitsamt melden. Du wirst erst einmal ALG I bekommen.
Das trifft nur auf angestellte Referendare zu. Beamte auf Widerruf zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und haben deshalb auch keinen Anspruch auf ALG I. Da gibt‘s dann direkt Hartz IV.
Nachrichten in diesem Thema
Arbeitslos melden - von Hessen - 22.03.2021, 16:14
RE: Arbeitslos melden - von Gast - 22.03.2021, 19:46
RE: Arbeitslos melden - von Gast - 22.03.2021, 20:40