22.03.2021, 20:07
(22.03.2021, 17:58)Gast schrieb: Liebes Forum,
nach Abschluss der mündlichen Prüfung beginne ich in einer Kanzlei promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter zu arbeiten.
Nun wurde ich von der Personalabteilung gefragt, ob ich mich nach der mündlichen Prüfung direkt die Zulassung als RA beantragen möchte.
Da ich zunächst nicht vorhabe als solcher zu arbeiten stellt sich mir die Frage, welche Vor- bzw. Nachteile dies mit sich bringt?
Hat zu diesem Thema jemand Erfahrungen?
Beste Grüßen und vielen Dank schon einmal!
So können die dich als regulären Anwalt abrechnen.
Nachrichten in diesem Thema
Zulassung als RA bei WiMi-Tätigkeit - von Gast - 22.03.2021, 17:58
RE: Zulassung als RA bei WiMi-Tätigkeit - von Gast - 22.03.2021, 20:07
RE: Zulassung als RA bei WiMi-Tätigkeit - von Gast - 22.03.2021, 20:28
RE: Zulassung als RA bei WiMi-Tätigkeit - von Gast - 22.03.2021, 20:31

