18.03.2021, 21:04
(18.03.2021, 20:41)Gast schrieb: Wer kann sich schon alle aktuellen Urteile des BGH und BVerfG der letzten 3 Jahre in allen Prüfungsgebieten merken?
Es geht nicht um merken.
Es reicht schon, wenn man irgendwie auf aktuelle Fälle "geeicht" ist. Häufig wird da auch nicht das Rad neu erfunden, sondern es wird einfach eine Sache nochmal (zumindest so ähnlich) entschieden. Dann wiederholst du dir schon bekannte Dinge, zugleich hast du damit die gute Chance auf einen "Treffer". Und wenn du noch weißt, wo es hingehen soll, fällt das Argumentieren leichter (gerade, weil viele Argumente in modernen Klausursachverhalten im Ringtausch (Bayern ist da Gerüchten zufolge noch etwas anders) mit vorgefertigten Argumenten vollgepumpt sind).
Habe das letzte halbe Jahr nur noch so "gelernt". Nebenher eignet man sich auch Aufbau und Formulierungen gut an (für mich das Hauptargument schlecht hin). Für mich hat es sich gut bezahlt gemacht (nach rund 7 im 1. StEx über 10 im 2.).
Kann es wirklich nur empfehlen, auch weil es nicht so monoton für mich war, wie das Einzelproblemgelerne in den Skripten, von dem kaum was und idR gar nichts dran kommt.
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Rechtsprechung sinnvoll? - von Frage532 - 18.03.2021, 13:11
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