18.03.2021, 00:28
(17.03.2021, 14:57)Gast schrieb: Naja, wer stellt dich denn als Wiss.Mit. ein, wenn die sehen, dass du gerade dein 2. Examen fertig hast? Die wissen doch auch, dass du dann nach 2 Monaten wieder weg bist, wenn du nicht gerade promovierst.
Entweder warten und entspannen oder höchstens bei deiner Ref-Kanzlei anfragen.
Ansonsten gehen so 1-2 Monate Wartezeit doch auch sehr schnell vorbei.
Ich habe es genau so gemacht: nach dem zweiten Examen als wissMit beworben, im Bewerbungsgespräch gesagt, dass ich die Stelle zur Überbrückung brauche und minimal 2 Monate, maximal 6 Monate bleibe.
War gar kein Problem und es war nicht mal eine GK.
Wenn die Kanzleien viel Arbeit haben, freuen sie sich über wissMits mit zweiten Examen. Kann man dem Mandanten teuer in Rechnung stellen, der WissMit verdient aber etwas weniger als der Angestellte RA.
Ich bin jetzt noch als wissMit da, kriege nette Aufgaben, habe nette Kollegen aber keine Verantwortung und weiß, dass ich schnell wieder kündigen kann. Und kriege 2000 netto für 3 Tage die Woche. Das ist mir alles lieber als arbeitslos sein.
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Überbrückung Jobsuche - von Gast - 17.03.2021, 14:50
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