14.03.2021, 15:06
Danke für deine Antwort. Ich werde das Thema nochmal mit deinen Tipps angehen....also grds kann man beim Vorliegen von Grundpfandrechten davon ausgehen, dass die notarielle Unterwerfungserklärung materiell auf einem abstrakten Schuldanerkenntnis beruhen und dann zB 821, 812 BGB eine materiell-rechtliche Einwendung darstellt... so habe ich es verstanden ?!
Danke Dir auf jeden Fall! Sehr nett :-)
LG
Danke Dir auf jeden Fall! Sehr nett :-)
LG
Nachrichten in diesem Thema
Schuldanerkenntnis - ZVR - von allround - 11.03.2021, 16:30
RE: Schuldanerkenntnis - ZVR - von Landvogt - 12.03.2021, 09:08
RE: Schuldanerkenntnis - ZVR - von allround - 14.03.2021, 15:06









