12.03.2021, 23:44
(12.03.2021, 22:09)Gast 0815 schrieb: Bei einer normalen Kostenquote von 50 % sind 50% Umsatzbeteiligung im Regelfall zu hoch angesetzt. Bei unseren angestellten Rechtsanwälten liegt die Umsatzbeteiligung gestaffelt bei maximal 30 %.
Was für dich angemessen ist, liegt wirklich an deinem Umsatz, den wir nicht kennen. Wenn ich als Partner bedenke, dass bei meinen eigenen Mandaten ohne Berücksichtigung der angestellten Anwälte und deren Kosten und Umsätze die Kostenquote bei eben diesen 50% liegt und der Kostenaufwand bei den angestellten Anwälten nicht so viel niedriger liegt (die haben weniger Mitarbeiter, die sie unterstützen, ansonsten sind die Kosten ähnlich) muss der Lohnaufwand für den Anwalt deutlich unter 50% des Umsatzes im Schnitt liegen, damit sich das (abseits von anderen Effekten) für den Arbeitgeber lohnt.
Und wie viel bekommen die jungen Anwälte dann bei euch? Gebt ihr ein Sockelgehalt als Festgehalt und dann ab einer bestimmten Umsatzschwelle die Umsatzbeteiligung?
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