12.03.2021, 17:37
3,5k brutto empfinde ich als jemand, der auch erst seit kurzem auf dem Land in einer Kanzlei tätig ist, als absolut frech.
Was der Kollege hier vorgeschlagen hat, empfinde ich auch als fair: Einen Grundumsatz, der mit deinem Grundgehalt von 3,5k verrechnet wird, sodass erst darüber die Umsatzbeteiligung greift, für den Fall, dass du darunter liegst, du aber "weich" fällst (ehrlich gesagt, empfinde ich den Fall auf 3,5k als bretthart, wenn man bedenkt, was du an Ausbildung hinter dir hast und dass du mit 2 Jahren Berufserfahrung jetzt nicht mehr ganz neu bist, aber gut).
Das solltest du vielleicht deinen Chefs auch so vermitteln. Beispiel: "Im Schnitt habe ich in den letzten Jahren pro Monat x€ umgesetzt. Hiervon erscheint mir der Betrag von x€ - y€ = z€ (denn du wirst nicht jeden Monat diesen Schnitt erreichen) als faires Grundgehalt (das sollten dann aber auch wirklich mindestens die 3,5k sein). Wenn der Betrag z überschritten wird, wird der übersteigende Betrag mit soundsoviel % auf mein Gehalt aufgeschlagen, die anderen soundsoviel % gehen an die Kanzlei (Da solltest du dir mal zur Kostenstruktur der Kanzlei Gedanken machen. Was realistisch ist, wird man sehr verschieden beurteilen müssen)."
So wurde das bei mir auch gemacht und bei allen anderen Vereinbarungen hätte ich auch nicht zugestimmt. Egal ob mit 4 Punkten oder mit 8. Ein angemessenes Gehalt muss drin sein.
Was der Kollege hier vorgeschlagen hat, empfinde ich auch als fair: Einen Grundumsatz, der mit deinem Grundgehalt von 3,5k verrechnet wird, sodass erst darüber die Umsatzbeteiligung greift, für den Fall, dass du darunter liegst, du aber "weich" fällst (ehrlich gesagt, empfinde ich den Fall auf 3,5k als bretthart, wenn man bedenkt, was du an Ausbildung hinter dir hast und dass du mit 2 Jahren Berufserfahrung jetzt nicht mehr ganz neu bist, aber gut).
Das solltest du vielleicht deinen Chefs auch so vermitteln. Beispiel: "Im Schnitt habe ich in den letzten Jahren pro Monat x€ umgesetzt. Hiervon erscheint mir der Betrag von x€ - y€ = z€ (denn du wirst nicht jeden Monat diesen Schnitt erreichen) als faires Grundgehalt (das sollten dann aber auch wirklich mindestens die 3,5k sein). Wenn der Betrag z überschritten wird, wird der übersteigende Betrag mit soundsoviel % auf mein Gehalt aufgeschlagen, die anderen soundsoviel % gehen an die Kanzlei (Da solltest du dir mal zur Kostenstruktur der Kanzlei Gedanken machen. Was realistisch ist, wird man sehr verschieden beurteilen müssen)."
So wurde das bei mir auch gemacht und bei allen anderen Vereinbarungen hätte ich auch nicht zugestimmt. Egal ob mit 4 Punkten oder mit 8. Ein angemessenes Gehalt muss drin sein.
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Gehaltssteigerung KK - von Rechtsanwalt1 - 12.03.2021, 06:48
RE: Gehaltssteigerung KK - von Gast - 12.03.2021, 08:35
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RE: Gehaltssteigerung KK - von Rechtsanwalt1 - 12.03.2021, 21:29
RE: Gehaltssteigerung KK - von Gast 0815 - 12.03.2021, 22:09
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RE: Gehaltssteigerung KK - von Gast 0815 - 13.03.2021, 05:33
RE: Gehaltssteigerung KK - von Rechtsanwalt1 - 13.03.2021, 08:13
RE: Gehaltssteigerung KK - von Gast 0815 - 13.03.2021, 11:34