11.03.2021, 18:55
Leider geht es mir wie dir. Im ersten Examen normalerweise 7-12 Punkte. 6 Punkte eher dann, wenn irgendetwas komplett schief lief. Sonst bin ich absolut kein Überflieger, aber Ö-Recht lief immer gut. Das war so die sichere Bank. Im Ref und Examen kam ich plötzlich gar nicht mehr klar. 4 Punkte waren dann schon ein Erfolg. Gerade lerne ich auf den Verbesserungsversuch. Mittlerweile sind meine Noten immerhin wieder solide zwischen 5 und 9 Punkten. Mir persönlich hat da nur Klausuren schreiben geholfen. Einfach unzählige Klausuren. Und wirklich schreiben, nicht nur gliedern. So nervig das auch ist. In der Verwaltungsstation wird immer so getan, dass man das Prozessuale ja schon kann. Bei uns hat man nicht mal mehr richtig Tenorformulierungen oder sowas geübt, weil man kann das ja alles schon aus der Zivilstation und vom ersten Examen. Nun ja, bei mir ist es nicht so gewesen. Auch manche Aufbausachen überraschen mich teilweise jetzt noch (zum Beispiel, wann es angebracht ist vor dem Urteil mal den Streitgegenstand zu "klären" und wann eher nicht so).
Mit den Kaiserskripten zu diesem Fach konnte ich gar nichts anfangen. Ich persönlich fand das von Alpmann etwas hilfreicher. Aber wie gesagt, den Durchbruch wird das meiner Meinung nach nicht bringen. Man kann auch einfach nicht alles lernen.
Bei mir im Examen war in einer Klausur eine Feststellungsklage dran, in der es um eine ehrbeeinträchtigende Äußerung eines Bürgermeisters in Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ging. Als wäre das nicht schlimm genug, war der absolute Schwerpunkt der Klausur der Eingriffsbegriff. Also nicht etwa wenigstens Schutzbereich, wo man zumindest die Definition konnte oder die Rechtfertigung, wo man immer etwas schreiben kann. Nein, nur der Eingriff war groß aufzuziehen. Sonst gab es kaum Schwerpunkte in dem sehr kurzen Sachverhalt. Schon gar keine typischen Assessorprobleme. Vermutlich war das eine umgemodelte Erstexamensklausur. Auch kannte ich solche Konstellationen bisher immer nur als Leistungsklage. Da sind wirklich unübertrieben manche Referendare heulend rausgekommen, weil keiner wusste, was man überhaupt schreiben sollte.
Was ich damit sagen will: Du wirst eh nicht alles gelernt haben, was da so dran kommt. Zumindest in Bayern sind ihnen in den letzten Jahren die Standartthemen wohl langweilig geworden, so dass dauernd irgendein Mist kommt. Da aber jeder andere Referendar auch dumm dortsitzt, müssen dann die Schwerpunkte perfekt gesetzt sein und sowas wie der Tenor muss auch richtig formuliert sein. Sonst ist man im Assessorexamen meiner Erfahrung nach automatisch schon nur noch bei ausreichend. Und das weiß ich eben, weil ich manchmal gute und manchmal schlechte Klausuren habe. Einmal zu viel oder zu wenig zu einem Punkt geschrieben, zack, sofort nur noch ausreichend, obwohl es inhaltlich stimmt. So streng hab ich das im ersten Examen (in Ö-Recht) nicht empfunden. Und das lernt man leider nur durch Klausuren schreiben. Auch diese ganzen prozessualen Besonderheiten der Ö-Recht Klausur erschließen sich mir erst jetzt so langsam. Aber das mag auch Typsache sein...
Mit den Kaiserskripten zu diesem Fach konnte ich gar nichts anfangen. Ich persönlich fand das von Alpmann etwas hilfreicher. Aber wie gesagt, den Durchbruch wird das meiner Meinung nach nicht bringen. Man kann auch einfach nicht alles lernen.
Bei mir im Examen war in einer Klausur eine Feststellungsklage dran, in der es um eine ehrbeeinträchtigende Äußerung eines Bürgermeisters in Zusammenhang mit dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ging. Als wäre das nicht schlimm genug, war der absolute Schwerpunkt der Klausur der Eingriffsbegriff. Also nicht etwa wenigstens Schutzbereich, wo man zumindest die Definition konnte oder die Rechtfertigung, wo man immer etwas schreiben kann. Nein, nur der Eingriff war groß aufzuziehen. Sonst gab es kaum Schwerpunkte in dem sehr kurzen Sachverhalt. Schon gar keine typischen Assessorprobleme. Vermutlich war das eine umgemodelte Erstexamensklausur. Auch kannte ich solche Konstellationen bisher immer nur als Leistungsklage. Da sind wirklich unübertrieben manche Referendare heulend rausgekommen, weil keiner wusste, was man überhaupt schreiben sollte.
Was ich damit sagen will: Du wirst eh nicht alles gelernt haben, was da so dran kommt. Zumindest in Bayern sind ihnen in den letzten Jahren die Standartthemen wohl langweilig geworden, so dass dauernd irgendein Mist kommt. Da aber jeder andere Referendar auch dumm dortsitzt, müssen dann die Schwerpunkte perfekt gesetzt sein und sowas wie der Tenor muss auch richtig formuliert sein. Sonst ist man im Assessorexamen meiner Erfahrung nach automatisch schon nur noch bei ausreichend. Und das weiß ich eben, weil ich manchmal gute und manchmal schlechte Klausuren habe. Einmal zu viel oder zu wenig zu einem Punkt geschrieben, zack, sofort nur noch ausreichend, obwohl es inhaltlich stimmt. So streng hab ich das im ersten Examen (in Ö-Recht) nicht empfunden. Und das lernt man leider nur durch Klausuren schreiben. Auch diese ganzen prozessualen Besonderheiten der Ö-Recht Klausur erschließen sich mir erst jetzt so langsam. Aber das mag auch Typsache sein...
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Assessorexamen im Öffentlichen Recht - von Gast_BW - 10.03.2021, 14:53
RE: Assessorexamen im Öffentlichen Recht - von Gast433 - 10.03.2021, 15:09
RE: Assessorexamen im Öffentlichen Recht - von Kintz - 10.03.2021, 17:44
RE: Assessorexamen im Öffentlichen Recht - von Gast - 10.03.2021, 19:46
RE: Assessorexamen im Öffentlichen Recht - von Lulus - 10.03.2021, 18:05
RE: Assessorexamen im Öffentlichen Recht - von Gast - 11.03.2021, 18:55