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  5. Strafverfahren Urkundsbeamte??
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Strafverfahren Urkundsbeamte??
NRWVerbesserung
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Beiträge: 164
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2020
#5
08.03.2021, 20:34
(08.03.2021, 19:18)Gast schrieb:  
(08.03.2021, 18:58)Gast schrieb:  
(08.03.2021, 14:09)Gast schrieb:  Hallo zusammen,

kann mir jemand weiterhelfen? Ich frage mich, ob eine Verfügung/Mitteilung eines Gerichtes formal in  Ordnung ist, wenn keine Unterschriften erkennbar sind?

Bsp.: "Richter am Amtsgericht" (Name (ohne Unterschrift)) und "Beglaubigt Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle Amtsgericht xxx (ohne Name und ohne Unterschrift)

Danke!



Willst du die Reichsbürger joinen? Das ist nämlich klassisch von denen ;) 

Das unterschriebene Original bleibt immer in der Akte, nach außen gehen beglaubigte Abschriften.


Nein, keine Sorge. Das war nur aus Interesse. ;-) Hätte aber gedacht, dass der Name und Unterschrift des Urkundsbeamten ersichtlich sein müsste...

Das ist erst einmal verwirrend, da hast du vollkommen Recht - Erklärung(en) oben vollkommen richtig
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Nachrichten in diesem Thema
Strafverfahren Urkundsbeamte?? - von Gast - 08.03.2021, 14:09
RE: Strafverfahren Urkundsbeamte?? - von Gast - 08.03.2021, 18:56
RE: Strafverfahren Urkundsbeamte?? - von Gast - 08.03.2021, 18:58
RE: Strafverfahren Urkundsbeamte?? - von Gast - 08.03.2021, 19:18
RE: Strafverfahren Urkundsbeamte?? - von NRWVerbesserung - 08.03.2021, 20:34


 

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