08.03.2021, 18:58
(08.03.2021, 14:09)Gast schrieb: Hallo zusammen,
kann mir jemand weiterhelfen? Ich frage mich, ob eine Verfügung/Mitteilung eines Gerichtes formal in Ordnung ist, wenn keine Unterschriften erkennbar sind?
Bsp.: "Richter am Amtsgericht" (Name (ohne Unterschrift)) und "Beglaubigt Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle Amtsgericht xxx (ohne Name und ohne Unterschrift)
Danke!
Willst du die Reichsbürger joinen? Das ist nämlich klassisch von denen ;)
Das unterschriebene Original bleibt immer in der Akte, nach außen gehen beglaubigte Abschriften.
Nachrichten in diesem Thema
Strafverfahren Urkundsbeamte?? - von Gast - 08.03.2021, 14:09
RE: Strafverfahren Urkundsbeamte?? - von Gast - 08.03.2021, 18:56
RE: Strafverfahren Urkundsbeamte?? - von Gast - 08.03.2021, 18:58
RE: Strafverfahren Urkundsbeamte?? - von Gast - 08.03.2021, 19:18
RE: Strafverfahren Urkundsbeamte?? - von NRWVerbesserung - 08.03.2021, 20:34