06.03.2021, 10:58
Die Kosten für einen LLM nach abgeschlossenem Jurastudium sind nach FG Hamburg (Gerichtsbescheid v. 19.4.2000 – II 81/99, BeckRS 2000, 21009129) als Werbungskosten abzugsfähig.
Wie hoch die Steuerersparnis letztendlich ausfällt, ist pauschal nicht zu beantworten. Das hängt vor allem von der Höhe der Einnahmen (aus nichtselbständiger Arbeit) im Veranlagungszeitraum ab.
Wie hoch die Steuerersparnis letztendlich ausfällt, ist pauschal nicht zu beantworten. Das hängt vor allem von der Höhe der Einnahmen (aus nichtselbständiger Arbeit) im Veranlagungszeitraum ab.
Nachrichten in diesem Thema
LLM von der Steuer absetzen - von Gast - 06.03.2021, 09:08
RE: LLM von der Steuer absetzen - von Landvogt - 06.03.2021, 10:58
RE: LLM von der Steuer absetzen - von Gast - 14.03.2021, 23:43
RE: LLM von der Steuer absetzen - von llmkandidat - 17.05.2021, 12:51
RE: LLM von der Steuer absetzen - von Gast - 17.05.2021, 13:07
RE: LLM von der Steuer absetzen - von Gast - 17.05.2021, 13:14