03.03.2021, 16:42
Die wenigsten können in einem Erstberatungsgespräch eine wirklich bombenfest Antwort liefern, letztlich ist es immer ein Einzelfall. Man kann aber die grobe Richtung vorgeben, und sich vorbehalten des Sachverhalt erstmal genau prüfen zu müssen.
Du musst bedenken, dass du im Mandantengespräch nicht in einer mündlichen Prüfung sitzt und dein Wissen bewertet wird. Der Mandant hat kein dir gleichrangiges Wissen. Was er also nur bewerten kann, ist dein Auftreten und dein Umgang mit der Gesamtsituation.
Meistens hilft es zu sagen, dass man erstmal die Unterlagen sichten muss.
Kopf hoch! Es wird besser werden!
Du musst bedenken, dass du im Mandantengespräch nicht in einer mündlichen Prüfung sitzt und dein Wissen bewertet wird. Der Mandant hat kein dir gleichrangiges Wissen. Was er also nur bewerten kann, ist dein Auftreten und dein Umgang mit der Gesamtsituation.
Meistens hilft es zu sagen, dass man erstmal die Unterlagen sichten muss.
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Kein Plan von nichts... - von Gast - 02.03.2021, 16:41
RE: Kein Plan von nichts... - von Gast - 02.03.2021, 16:48
RE: Kein Plan von nichts... - von Gast - 02.03.2021, 17:08
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RE: Kein Plan von nichts... - von Gast - 02.03.2021, 21:05
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RE: Kein Plan von nichts... - von Sisisi - 02.03.2021, 22:46
RE: Kein Plan von nichts... - von Gast - 03.03.2021, 10:22
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RE: Kein Plan von nichts... - von Sara - 03.03.2021, 13:14
RE: Kein Plan von nichts... - von Gast - 03.03.2021, 16:07
RE: Kein Plan von nichts... - von Gast - 03.03.2021, 16:17
RE: Kein Plan von nichts... - von Gast - 03.03.2021, 16:42