02.03.2021, 15:21
Die Frage mag anfängerhaft wirken (bin auch Anfänger), aber ich muss doch dringend fragen, was es eigentlich mit der Kammer für Handelssachen auf sich hat. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wird deren Zuständigkeit nur dann begründet, wenn einer der Kaufleute (mit der Klageschrift) die Verhandlung vor der KfH beantragt. Ist das richtig?
Jedenfalls frage ich mich, welchen Vor- oder Nachteile die Parteien in eeiner Verhandlung vor der KfH sehen könnten. Sind sie scharf auf die Expertise der beiden Handelsrichter und gehen davon aus, dass drei Berufsrichter den Fall nicht überblicken könnten?
Jedenfalls frage ich mich, welchen Vor- oder Nachteile die Parteien in eeiner Verhandlung vor der KfH sehen könnten. Sind sie scharf auf die Expertise der beiden Handelsrichter und gehen davon aus, dass drei Berufsrichter den Fall nicht überblicken könnten?
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"Vorteil" Kammer für Handelssachen - von Gast - 02.03.2021, 15:21
RE: "Vorteil" Kammer für Handelssachen - von Hamburger - 02.03.2021, 15:25
RE: "Vorteil" Kammer für Handelssachen - von Gast - 02.03.2021, 17:42
RE: "Vorteil" Kammer für Handelssachen - von Hamburger - 02.03.2021, 20:48
RE: "Vorteil" Kammer für Handelssachen - von Gast - 02.03.2021, 15:46
RE: "Vorteil" Kammer für Handelssachen - von Gast - 02.03.2021, 15:46
RE: "Vorteil" Kammer für Handelssachen - von Gast - 02.03.2021, 21:59








