• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Bestehen des 2. Examens?
Antworten

 
Bestehen des 2. Examens?
Gast
Unregistered
 
#2
14.01.2015, 15:05
Hallo!

Es ist richtig, dass man nur 3 Klausuren und man im Schnitt auf 3,1 kommen muss. Das steht in § 49 JAG. Vgl dazu auch:

http://www.protokolle-assessorexamen.de/ladung.php

Es wird eine Gesamtnote mit 2 Nachkommastellen gebildet. Bestanden ist die Prüfung ab einer Gesamtnote von 4,00. Das steht in § 51 Abs. 5 JAG und § 19 JAG.

Auch wenn Du auf 3,57 kommst, bist Du also durchgefallen. Du musst soviele Punkte erreichen, dass Du mindestens 4,00 Punkte hast. Aufgerundet wird da nichts!
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Bestehen des 2. Examens? - von Damages - 14.01.2015, 14:36
RE: Bestehen des 2. Examens? - von Gast - 14.01.2015, 15:05
RE: Bestehen des 2. Examens? - von furi - 14.01.2015, 22:15


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus