01.03.2021, 15:25
(01.03.2021, 15:04)Gast schrieb: Hallo,Du willst in die Justiz und Dir ernsthaft vorher auf Kosten des Steuerzahlers eine Robe zulegen? Entweder hast Du Dich unverständlich ausgedrückt oder das ist eine der asozialsten und beklopptesten Sachen, die ich je gehört habe. Funktionieren wird es für die Justiz i.Ü. nicht.
War jemand vor der Einstellung i.R.d. Justiz auch arbeitslos und konnte sich die Kosten für die Robe auch über die Bundesagentur für Arbeit ersetzen lassen? Meine Info ist, dass man eine Bestätigung benötigt, dass vom Arbeitgeber nichts gestellt wird- wäre wohl ausgeschlossen, wenn es Leihroben gäbe... (?) vielleicht hat sowas ja jemand schon mal erfolgreich beantragt und kann berichten ?
Denn für das Bewerbungsverfahren ist eine Robe absolut überflüssig. Und sobald man Dir eine Zusage gegeben hat, bist Du nicht mehr förderungsbedürftig für den Arbeitsmarkt, abgesehen davon liegt Richter/Beamte außerhalb der sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsförderung. Da gibt es nichts. Es wird doch nicht noch dafür gezahlt und Unterstützung geleistet, dass derjenige sich dann aus dem Sozialversicherungssystem ins Beamtensystem verabschiedet

I.Ü. wirst Du auch da allerhöchstens bei einem völlig verpennten Sachbearbeiter etwas bekommen, denn da wird man verständlicherweise erwarten, dass Du das von Deinem Gehalt kaufst. Das ist ja keine Riesenausgabe - anders als z.B Führerschein- und man kommt notfalls 2-3 Wochen ohne eigene über die Runden.
Man, man, man, frei nach dem Motto "Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht". Das macht echt fassungslos.
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