28.02.2021, 23:13
(28.02.2021, 23:05)Gast schrieb: Bin gerade dabei den online Antrag auszufüllen... Braucht man echt diese seitenlange Bescheinigung aller Arbeitgeber der letzten 5 Jahre?? Das sind bei mir aufgrund diverser (sozialversicherungspflichtiger) Nebentätigkeiten während Studium/Promotion/Ref nicht gerade wenig. Darf ich echt die Kanzlei, bei der ich vor 5 Jahren mal kurzzeitig studentische Hilfskraft war, nochmal anschreiben und um Ausfüllung dieser Bescheinigung bitten? Ich weiß, es besteht wohl eine gesetzliche Pflicht dazu, die auszustellen. Komme mir trotzdem komisch vor, die jetzt aus diesem Grund nochmal zu kontaktieren.
Du kannst es auch erstmal mit den letzten 12 Monaten einreichen. Diese 5 Jahre sind relevant für die Dauer des ALG1-Bezugs. Evtl werden sie dir daher ALG1 kürzer als 12 Monate zusprechen - aber entweder reichst du dann weitere Bescheinigungen noch nach...oder du hast eh demnächst einen Job und dann kann es dir auch egal sein, ob du für 6, 9 oder 12 Monate ALG1 gekriegt hättest.
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