28.02.2021, 19:10
Du kannst da nicht einfach eine quote bilden. Du musst gesondert die Kosten für Gerichstgebphren, Verfahrengebühr und Terminsgebühr berechnen und dann das alles zu den Gesamtkosten ins Verhältnis setzen, da die Verfahrensgebühr und Gerichtsgebühr ein höherer Stw zugrunde liegt, als der Terminsgebühr. Gibt da ein Beispielsfall im "va der Hövel" zur teilweisen Klagerücknahme vor mdl. Ve4handlung
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Kostenentscheidung teilweise Klagerücknahme - von Linda - 15.02.2021, 13:55
RE: Kostenentscheidung teilweise Klagerücknahme - von Gast - 15.02.2021, 14:38
RE: Kostenentscheidung teilweise Klagerücknahme - von Linda - 15.02.2021, 14:51
RE: Kostenentscheidung teilweise Klagerücknahme - von Gast - 15.02.2021, 15:06
RE: Kostenentscheidung teilweise Klagerücknahme - von Linda - 15.02.2021, 17:41
RE: Kostenentscheidung teilweise Klagerücknahme - von Gast - 24.02.2021, 14:25
RE: Kostenentscheidung teilweise Klagerücknahme - von NRWVerbesserung - 26.02.2021, 21:24
RE: Kostenentscheidung teilweise Klagerücknahme - von Gast - 28.02.2021, 19:10
RE: Kostenentscheidung teilweise Klagerücknahme - von Gast - 28.02.2021, 23:53