28.02.2021, 13:38
(28.02.2021, 11:18)12345 schrieb: Meine Erfahrung: das Lesen der Entscheidungen hilft, um gerichtliche Argumentationsweisen zu verinnerlichen. Um auf einen Treffer zu hoffen - Zeitverschwendung. Kaiser, Hemmer und co feiern sich auf Urteile, die sie vor 4 Jahren mal als heißen Tipp genannt haben. Ich glaube, in den seltensten Fällen hat man das Glück in der Klausur. Und dann sitzt man da und versucht zwanghaft, sich zu erinnern. Vllt gibts aber auch ne kleine Abwandlung, die man vor Freude übersieht? Glaube, in der Zeit, wo man solche Zeitschriften liest, sollte man lieber den Stoff lernen. Das klappts mindestens genauso gut.
exakt das
ich hatte tatsächlich mal "glück" gehabt und zumindest ähnliche komplexe ein paar tage vor den klausuren gelesen - versuchter mord durch unterlassen - in der zeitschrift ging es um ein krankenhaus, in der klausur um nen autofahrer. zumindest wo die swps dort lagen wusste ich dadurch.
ansonsten kann man mal gucken ob der bgh oder das ovg besonders viele entscheidungen zu einem gebiet getroffen hat - 2016 lief im ersten mietrecht und der bgh hatte damals recht viel zu mietrecht gemacht.
die trefferquote liegt aber eher unter 1%.
zudem läuft man gefahr den fall kennen zu meinen und übersieht dann änderungen des ljpa, die alles auf den kopf stellen.
hatte teils über 5j alte gerichtsentscheidungen, im durchgang vor mir war hingegen ne 3w alre bgh entscheidung, bei der die klausur wohl vom lg raus entwickelt wurde.
lies zeitschriften eher zum "entspannen" vom normalen alltag und nimm die argumentationsweise von gerichten mit, ohne aber da die spezialsachen über die normale verständnisvertiefung hinausgehend zu lernen.
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Life & Law - von Fragen333 - 28.02.2021, 11:15
RE: Life & Law - von 12345 - 28.02.2021, 11:18
RE: Life & Law - von Gast - 28.02.2021, 13:38
RE: Life & Law - von Gast - 01.03.2021, 11:40