30.07.2017, 16:01
Ich würde es auch nicht angeben.
Sofern man vorprozessualen Schriftverkehr mit einen Rechtsbeistand hatte, legt man diesen ja eh dabei. Man könnte auch in der Klagebegründung angeben, dass man schon mit einen RA kommuniziert hat.
Aber was ist, wenn der Beklagte für den Prozess den RA wechseln will?
Es dürfte niemanden schaden, erst mal "nur" den Beklagten selbst zu nennen.
Sofern man vorprozessualen Schriftverkehr mit einen Rechtsbeistand hatte, legt man diesen ja eh dabei. Man könnte auch in der Klagebegründung angeben, dass man schon mit einen RA kommuniziert hat.
Aber was ist, wenn der Beklagte für den Prozess den RA wechseln will?
Es dürfte niemanden schaden, erst mal "nur" den Beklagten selbst zu nennen.
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Frage zur Klageschrift - von huhu - 05.08.2016, 17:21
RE: Frage zur Klageschrift - von Gast - 09.07.2017, 17:36
RE: Frage zur Klageschrift - von Gast - 30.07.2017, 16:01
RE: Frage zur Klageschrift - von Gast - 24.09.2018, 06:48