24.02.2021, 23:06
Mit Urteilsstil meint dein Ausbilder u. a. den „Vermerk“ zu Ziffer 1 der Begleitverfügung. Dort prüfst du quasi das A-Gutachten durch, nur halt eben alles im Urteilsstil und entsprechend „knapp“ (also keine Definition zur Kausalität um es mal platt zu sagen).
Dann kommen in die Verfügung - so es sich denn gedanklich aufdrängt - auch noch Teile des B-Gutachtens (z. B. Verteidigerbestellung). Auch das muss praxisnah im Urteilsstil angesprochen werden (ich denke nicht dass dein Ausbilders erwartet, dass du da bereits alles „Wendungen“ der Praxis beherrschen musst (im Zweifel auch kurz im Vermerk ansprechen)
Dann kommen in die Verfügung - so es sich denn gedanklich aufdrängt - auch noch Teile des B-Gutachtens (z. B. Verteidigerbestellung). Auch das muss praxisnah im Urteilsstil angesprochen werden (ich denke nicht dass dein Ausbilders erwartet, dass du da bereits alles „Wendungen“ der Praxis beherrschen musst (im Zweifel auch kurz im Vermerk ansprechen)
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Abschlussverfügung StA am Arbeitsplatz - von Murps - 24.02.2021, 15:34
RE: Abschlussverfügung StA am Arbeitsplatz - von Gast - 24.02.2021, 15:38
RE: Abschlussverfügung StA am Arbeitsplatz - von Gast - 24.02.2021, 15:39
RE: Abschlussverfügung StA am Arbeitsplatz - von Gast - 24.02.2021, 15:46
RE: Abschlussverfügung StA am Arbeitsplatz - von Gast - 24.02.2021, 15:49
RE: Abschlussverfügung StA am Arbeitsplatz - von Vermerk. - 24.02.2021, 15:51
RE: Abschlussverfügung StA am Arbeitsplatz - von gast murps - 24.02.2021, 15:52
RE: Abschlussverfügung StA am Arbeitsplatz - von Gast - 24.02.2021, 23:06

