24.02.2021, 08:19
Die Ernennung erfolgt immer auf eine konkrete Planstelle an einem konkreten Gericht. Ohne deinen Willen kannst du auch nicht an einem bestimmten Gericht ernannt werden. Deshalb sind zB in Brandenburg viele länger Ri auf Probe als nötig, weil auf eine Planstelle in Potsdam gewartet wird.
Und eine Entlassung nach 5 Jahren statt Ernennung ist de jure völlig ausgeschlossen. Sie ist schon nach der ersten "geeignet" Beurteilung sehr, sehr schwierig. Nach 2 Jahren Dienstzeit ist sie quasi nicht mehr möglich, wenn du nicht gerade straffällig wirst.
Und eine Entlassung nach 5 Jahren statt Ernennung ist de jure völlig ausgeschlossen. Sie ist schon nach der ersten "geeignet" Beurteilung sehr, sehr schwierig. Nach 2 Jahren Dienstzeit ist sie quasi nicht mehr möglich, wenn du nicht gerade straffällig wirst.
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Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz - von Gast - 23.02.2021, 19:30
RE: Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz - von Gast - 23.02.2021, 19:33
RE: Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz - von Gast - 23.02.2021, 19:39
RE: Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz - von Gast - 23.02.2021, 22:38
RE: Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz - von Ronny - 24.02.2021, 07:34
RE: Arbeitsort nach Probezeit in der Justiz - von Gast - 24.02.2021, 08:19








