23.02.2021, 13:13
(23.02.2021, 12:35)Gast schrieb:(19.02.2021, 14:51)Gast schrieb: Dein gewähltes Berufsfeld hat nichts mit deiner Wahlstation zu tun.
Du kannst nochmal zur StA gehen und trotzdem deinen Aktenvortrag im Zivilrecht machen
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe noch eine andere Frage: Wenn man in Bbg während der Wahlstation an dem Lehrgang zum Aktenvortrag teilnimmt "wird die Zeit des Lehrgangs auf die Ausbildung in der Wahlstation angerechnet".
Wenn also die Wahlstation von Oktober - Januar stattfindet und der Lehrgang im Oktober ist, beantrage ich die Zuweisung zur Ausbildungsstelle dann von November bis Januar oder dennoch von Oktober bis Januar?
Die wird angerechnet. Grundsätzlich geht die Wahlstation 4 Monate. Wenn du dich für den AV-Lehrgang anmeldest dauert sie nur 3 Monate. Im Zuweisungsantrag gibst du den konkreten Zeitraum an. Ich glaube, dass man sich auch später noch für den AV-Lehrgang entscheiden kann.
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Berufsfeld und Wahlstation - von Ria - 19.02.2021, 14:32
RE: Berufsfeld und Wahlstation - von Gast - 19.02.2021, 14:51
RE: Berufsfeld und Wahlstation - von Gast - 23.02.2021, 12:35
RE: Berufsfeld und Wahlstation - von Gast - 23.02.2021, 13:13