20.02.2021, 21:53
(20.02.2021, 21:36)Gast schrieb:(20.02.2021, 19:13)Gast schrieb:(20.02.2021, 18:54)Gast schrieb:(20.02.2021, 18:10)Gast schrieb:(20.02.2021, 12:18)Gast schrieb: ganz einfach: mir lagen das endlose theoriegelaber und die stark konstruierten sachverhalte an der uni nicht. mein stil ist effizient, prägnant und laienfreundlich, denn die müssen verstehen was ich schreibe. das kam an der uni nicht so gut an. ich hatte dort auch wenig spaß, aufgrund arroganter profs, sie sich für ihre studis nicht interessiert haben. es gab nur wenige positive ausnahmen.
außerdem konnte ich mich im swp nicht mal ansatzweise für etwas begeistern, sodass der mich runter zieht - ich habe den damals auf gut glück bereits nach dem 6. semester abgelegt, in einer zeit, in der ich einfach nur fertig werden wollte. im staatsteil bin ich hingegen nur 0.5p am B vorbei.
das 2. examen mischt die karten völlig neu, allein schon durch die arbeitsweise und den zugang zu kommentaren in klausuren.
jedenfalls bleibe ich dabei: keiner wurde bei uns dem anderen vorgezogen.
Ich kann grad nichtmal glauben, dass du überhaupt in der Praxis tätig bist. Allein der Satz, dass dein Stil "laienfreundlich" sei: das ist nun überhaupt nichts was das 2. Examen verlangt...und auch die Praxis in den meisten Fällen nicht - zumindest nicht in der Justiz. Was meinst du denn, wer das Urteil oder den Schriftsatz schreibt und liest? Richter und Anwälte. Zeig mir mal einen Mandanten, der das jur. Geschriebene versteht (oder verstehen will - denn dafür hat er den Anwalt, der es ihm dann verständlich erklärt).
Das wirst du spätestens in der ersten Station lernen, vorallem wenn du einem AG zugeteilt wirst:
- kurze, prägnante Sätze
- griffige Definitionen
- Vermeidung lateinischer Ausdrücke oder zu viel Fachtermini
- kein künstliches Herbeiführen von Streitständen
- keine überlangen Urteile
- vertiefte Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten der Parteien
Wenn du das beachtest, dann sind deine Urteile auch für Laien (hoffentlich) verständlich und das sollte m.M. nach das Ziel sein. In höheren Instanzen mag das etwas anders laufen.
Am AG oder VG gibt es dann Parteien, die ohne Anwalt auftreten.
Übrigens wird von dir grade bei den RA und VA Klausuren auch ein Mandantenanschreiben im praktischen Teil verlangt. Versuch mal Heinz Müller aus dem Dörfchen Hinterwald mit "ex tunc" und "dolo agit" in einem Satz über 5 Zeilen zu erklären, dass der Anspruch eher nicht durchgeht. Sowas lesen wollen nur Professoren lesen.
Ich bin bereits seit 5 Jahren in der Praxis tätig. ;-) Und auch im 1. Examen habe ich in meinen Klausuren keinerlei lateinischen Wörter o.ä. eingebaut und trotzdem (oder vllt. gerade deswegen) lief das sehr passabel. ;-)
dann ist doch gut
Ist das einer der 2 x a Richter aus dem Osten?
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