19.02.2021, 22:28
(19.02.2021, 21:30)Gast schrieb: Also rechtspolitisch sollte es da klare Vorgaben für geben. Wenn die Gesellschaft und dieWirtschaft so aufgestellt sind, dass die Menschen einer Erwerbsarbeit nachgehen, hat der Staats dafür zu sorgen, dass das auch geht. Und die Übernahme von Kosten für die Arbeitsaufnahme (sprich: auch die Wohnungssuche) gehört dann dazu. Die Abwälzung auf den Einzelnen ("dann guck halt vor Ort und nimm vorher, was du kriegen kannst") ist insofern meines Erachtens vielleicht nach dem Status quo der Fall, jedoch politisch nicht tragbar.
Aber gehören da auch 10 Zugtickets für 10 Wohnungsbesichtigungen bis man was "passendes" gefunden hat? Für die Arbeitsaufnahme reicht ne Besenkammer am Stadtrand mit Bett und Dusche für 1000 Euro im Monat.
Dass der TE aber natürlich mehrere Wohnungen anschauen möchte bis er eine schöne gefunden hat, sollte m.E. nicht der Staat tragen. Die kann er sich schön von seinen ersten Gehältern im neuen Job suchen.
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