Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Berufseinstieg nach dem Referendariat
  5. Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden?
Antworten

 
Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden?
Gast
Unregistered
 
#11
19.02.2021, 11:05
(19.02.2021, 10:50)Gast schrieb:  Würde ich ganz grundsätzlich nicht machen, für den Einzelfall will ich es nicht ausschließen. Aber wenn man im schriftsatz schreibt, dass nach Fristablauf Klage erhoben wird, sollte das reichen
Drohen kann erstmal jeder und im auf Hinblick die Kosten, die vorzustrecken sind, und den Aufwand klagt gerade nicht jeder. Außerdem kann auch Verjährung und ein gewisser Zeitdruck bzw. das Hinauszögern der potentiellen Beklagtenseite eine Rolle spielen. Es gibt daher genug Fälle, in denen erstmal abgewartet wird, ob wirklich etwas kommt. Wenn aber jemand bereits den Klageentwurf in der Schublade hat, kannst Du ziemlich sicher sein, dass der dann anschließend und recht zeitnah zu Gericht geht. Da der RA nicht umsonst arbeitet und offenbar schon tätig war, wird man also davon ausgehen können, dass die Kosten kein Hinderungsgrund sind. Wenn der Entwurf totaler Mist ist, kannst Du bzw. der Mandant es natürlich auch auf die Klage ankommen lassen und ihr gelassen entgegen sehen. Ansonsten ist ein vernünftiger Entwurf jedenfalls eine deutlich andere Drohkulisse als nur die Androhung einer Klage nach Fristablauf.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 18.02.2021, 22:29
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 18.02.2021, 22:31
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 18.02.2021, 22:41
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 18.02.2021, 22:46
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 19.02.2021, 10:45
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 18.02.2021, 22:53
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 18.02.2021, 22:55
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 18.02.2021, 23:36
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 19.02.2021, 10:35
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 19.02.2021, 10:50
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 19.02.2021, 11:05
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 19.02.2021, 11:06
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 19.02.2021, 11:18
RE: Klageentwurf vorab an Gegenseite versenden? - von Gast - 19.02.2021, 20:23


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus