18.02.2021, 12:11
Wie bereits einige Vorposter schrieben: Es liegt zumeist daran, dass eine neue, einbeziehungsfähige Verurteilung, erst in einem frischen BZR kurz vorm Termin aufpoppt. Dann ist es häufig schwer, noch an das entsprechende Verfahren nebst Vollstreckungsheft heranzukommen. Häufig wissen die Angeklagten selbst gar nicht, auf welche Geldstrafen sie schon geleistet haben oder nicht.
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Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 17:53
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von allround - 02.02.2021, 18:02
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 19:46
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von allround - 02.02.2021, 19:51
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 20:00
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 20:07
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 20:07
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 02.02.2021, 20:11
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von NRWNRW - 03.02.2021, 06:36
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 07.02.2021, 20:25
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 07.02.2021, 20:51
RE: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - von Gast - 18.02.2021, 12:11








