17.02.2021, 16:15
Hallo zusammen,
ich stehe vor der Entscheidung den Verbesserungsversuch zu machen und wollte mich noch einmal rückversichern.
Sehe ich es richtig, dass selbst wenn man im Verbesserungsversuch durchfallen würde, das bestandene Examen nicht aberkannt werden kann?
In § 56a iVm 26 Abs. 2 JAG NRW heißt es dazu ja nur "Erreicht der Prüfling in der Wiederholungsprüfung eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote, so erteilt die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes hierüber ein Zeugnis."
Das bedeutet dann dementsprechend, dass bei einem schlechteren Punktzahl oder einem Durchfallen kein neues Zeugnis ausgestellt wird und weiter nichts "passiert"?
Vielen Dank schon mal
ich stehe vor der Entscheidung den Verbesserungsversuch zu machen und wollte mich noch einmal rückversichern.
Sehe ich es richtig, dass selbst wenn man im Verbesserungsversuch durchfallen würde, das bestandene Examen nicht aberkannt werden kann?
In § 56a iVm 26 Abs. 2 JAG NRW heißt es dazu ja nur "Erreicht der Prüfling in der Wiederholungsprüfung eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote, so erteilt die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes hierüber ein Zeugnis."
Das bedeutet dann dementsprechend, dass bei einem schlechteren Punktzahl oder einem Durchfallen kein neues Zeugnis ausgestellt wird und weiter nichts "passiert"?
Vielen Dank schon mal

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Verbesserungsversuch NRW - von Gast23 - 17.02.2021, 16:15
RE: Verbesserungsversuch NRW - von Gast - 17.02.2021, 18:15
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RE: Verbesserungsversuch NRW - von Gast - 18.02.2021, 11:32
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