17.02.2021, 13:30
(17.02.2021, 13:12)Gast schrieb: Arbeitsvertrag mal beiseite. Darf man als angestellter RA privat tätig werden oder gibt das Stress mit der Kammer?Was meinst Du mit "privat" -kostenlos?- tätig werden und "Stress" mit der Kammer?
Nichts großes natürlich...mal den Onkel vorm AG in ner Mietsache vertreten, für nen Kollegen Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen etc....ist das legit oder gibt es Stress mit der Kammer?
Du bist als RA zugelassen, also kannst Du natürlich auch tätig werden. Es empfiehlt sich aber immer die Wohnzimmerkanzlei dort neben dem Arbeitgeber gemeldet zu haben, damit Du keine Probleme bekommst. Du kannst ja nicht die Postadresse Deines AG angeben (wenn Du es nicht mit ihm vereinbart hast).
Du solltest allerdings bedenken, dass grds. ein weitreichendes pro bono Verbot für RA gilt. Auch im Hinblick auf eventuell erforderliche Formalia (Vertretungsbefugnis, Probleme im Haftungsfall) ist ein mündlich und als kostenlos vereinbartes Mandat ziemlich riskant, soweit es sich um ein Gerichtsverfahren handelt. Da sollte es dann entsprechende Vereinbarungen wie mit einem Fremden geben. Einem Bekannten von mir ist das kostenlose Vertreten eines Freundes sehr schlecht bekommen, es gab sowohl kammer- als auch haftungsrechtliche Probleme. Der hat da ziemlichen Ärger sowohl hinsichtlich seiner Zulassung als auch der gewünschten Zahlung seiner Haftpflicht, die Ärger macht.
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Als angestellter RA private Mandate? - von Gast - 17.02.2021, 13:12
RE: Als angestellter RA private Mandate? - von Gast Gast - 17.02.2021, 13:15
RE: Als angestellter RA private Mandate? - von Gast - 17.02.2021, 13:18
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