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  5. Härtefallquote Refanmeldung Hessen
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Härtefallquote Refanmeldung Hessen
Xariego
Member
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Beiträge: 56
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2021
#2
15.02.2021, 15:43
Ich würde schon sagen, dass das ein gewichtiger sozialer Faktor ist, den das OLG bei der Platzvergabe berücksichtigen wird. Du müsstest den Grund natürlich so schnell wie möglich mitteilen und in geeigneter Weise glaubhaft machen, sofern noch nicht geschehen.

Letztlich kann dir aber niemand hier Sicherheit geben, zumal jeder Fall natürlich einzigartig ist. Selbst wenn es hier jemanden gibt, der über eine Härtefallregelung den Platzwunsch erfüllt bekommen hat, so wirst du auch bei einem – auf den ersten Blick – vergleichbar gelagerten Fall keine sicheren Rückschlüsse auf dein Verfahren ableiten können. Denn letztlich spielen da so viele Faktoren und Unwägbarkeiten mit rein (Wie viele Bewerber gab es für Frankfurt in dem Durchgang?; Haben vielleicht noch andere Faktoren wie ein zeitweiliger Wohnsitz in Frankfurt eine Rolle gespielt?; Wer war Sachbearbeiter? etc. pp.).

Am ehesten wird man dir wohl telefonisch beim OLG Auskunft darüber geben können, immerhin nehmen die die Platzvergabe vor und sind auch vertraut mit Bewerberanzahl, Platzvergabekriterien etc. Aber vermutlich wird man sich dort mit voreiligen Versprechungen zurückhalten wollen. Daher bleibt wohl nur: Abwarten und hoffen. Ich drück die Daumen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2021, 15:46 von Xariego.)
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Härtefallquote Refanmeldung Hessen - von .Gast. - 15.02.2021, 15:25
RE: Härtefallquote Refanmeldung Hessen - von Xariego - 15.02.2021, 15:43
RE: Härtefallquote Refanmeldung Hessen - von Gast - 15.02.2021, 15:54
RE: Härtefallquote Refanmeldung Hessen - von Gast - 15.02.2021, 20:21
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RE: Härtefallquote Refanmeldung Hessen - von Gast30 - 15.02.2021, 20:28


 

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