15.02.2021, 13:55
Hallo zusammen,
kann mir jemand erläutern, wie ich vorgehe, wenn ich eine teilweise Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit des Antrags gem. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO habe mit dem Antrag, dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. Wie beziehe ich das im Endurteil bei der Kostenentscheidung mit ein?
Danke im Voraus!
kann mir jemand erläutern, wie ich vorgehe, wenn ich eine teilweise Klagerücknahme vor Rechtshängigkeit des Antrags gem. § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO habe mit dem Antrag, dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen. Wie beziehe ich das im Endurteil bei der Kostenentscheidung mit ein?
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Kostenentscheidung teilweise Klagerücknahme - von Linda - 15.02.2021, 13:55
RE: Kostenentscheidung teilweise Klagerücknahme - von Gast - 15.02.2021, 14:38
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