13.02.2021, 23:37
(13.02.2021, 22:42)Wie? schrieb: Kannst Du mir deinen Zeitplan verraten wie du es schaffst Nach 90 Minuten anzufangen zu schreiben?
Ich brauche regelmäßig ca. 30 Minuten für die Akte. Bei Einziehungsklagen Vll auch mal 40 min. Dann bleibt ne Stunde für ne Skizze? Also ich schaffe das nicht.
Wird auch nirgends vorgeschlagen das so zu machen. Ich fang regelmäßig nach ca. 2 Stunden an zu schreiben. Urteilsklausur ZR nach 2 1/2 (30-40 lesen / 120 Skizze / dann 10 Rubrum Tenor / 30-40 Tatbestand / 90 EG).
Komme damit eigentlich ganz gut zurecht, aber mich würde wirklich interessieren wie man nach 90 anfangen kann zu schreiben.
Denkst Du dann noch viel während des Schreibens nach? In ca. 60 Minuten die man für die Skizze hat kann man doch nicht alles durchdenken?
Also mir wären 1,5 Std für die Entscheidungsgründe viel zu wenig. Meine Skizze dauert max. 1 Std., wobei ich mir auch immer nur die Rn. aus dem Palandt in die Skizze schreibe und später ausführlich ausformuliere. Ich schreibe den Tatbestand auch immer zum Schluss. Nehme mir da auch immer so 45 min vor.
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Wie erreicht man die erforderliche Begründungstiefe in einer Examensklausur? - von GastHessen_ - 13.02.2021, 12:13
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