13.02.2021, 23:35
(13.02.2021, 22:42)Wie? schrieb: Kannst Du mir deinen Zeitplan verraten wie du es schaffst Nach 90 Minuten anzufangen zu schreiben?
Ich brauche regelmäßig ca. 30 Minuten für die Akte. Bei Einziehungsklagen Vll auch mal 40 min. Dann bleibt ne Stunde für ne Skizze? Also ich schaffe das nicht.
Wird auch nirgends vorgeschlagen das so zu machen. Ich fang regelmäßig nach ca. 2 Stunden an zu schreiben. Urteilsklausur ZR nach 2 1/2 (30-40 lesen / 120 Skizze / dann 10 Rubrum Tenor / 30-40 Tatbestand / 90 EG).
Komme damit eigentlich ganz gut zurecht, aber mich würde wirklich interessieren wie man nach 90 anfangen kann zu schreiben.
Denkst Du dann noch viel während des Schreibens nach? In ca. 60 Minuten die man für die Skizze hat kann man doch nicht alles durchdenken?
Ich bin jemand anders, aber ich kann ernsthaft keine Skizzen machen. In Urteilsklausuren im Zivilrecht zwinge ich mich dazu wenigstens eine kurze Skizze zu machen, damit ich weiß was raus kommt wenn ich anfange zu schreiben. Aber außer den Urteilsklausuren im Zivilrecht habe ich in keiner der AG-Klausuren eine Skizze gemacht. Lese 30-40 Minuten und fange dann an zu schreiben, am besten mit einem Teil der mir wenig Probleme bereitet (Sachverhalt, Mandantenbegehren, Zulässigkeit der Klage, Zulässigkeit Einspruch). Mein Unterbewusstes denkt dann über den komplizierten Teil nach während ich das einfache runter schreibe. Mal sehen ob sich das bis zum Examen noch ändert.
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Wie erreicht man die erforderliche Begründungstiefe in einer Examensklausur? - von GastHessen_ - 13.02.2021, 12:13
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