12.02.2021, 14:30
(12.02.2021, 12:55)Gast schrieb: Hi,
was haltet ihr von der Vorgehensweise, ab der Anwaltsstation ausschließlich Klausuren zu schreiben / zu lösen und das, was man nicht wusste bzw. das, was man zu oberflächlich bearbeitet hat, nachzuarbeiten?
Ich habe die Skripte meines Reps (hunderte Seiten) sowie sämtliche Kaiserskripte, aber leider ziehe ich aus dem Durcharbeiten keinen Mehrwert. Ich lese etwas, verstehe es, und habe es trotzdem eine Woche später wieder vergessen (gilt für materielles und prozessuales gleichermaßen). Bei Klausuren ist das irgendwie anders. Hier erinnere ich mich sehr oft an viele Kleinigkeiten. Das war im ersten Examen schon so. Ich konnte auch ein halbes Jahr später noch gut daran erinnern, was problematisch in der jeweiligen Klausur war.
Natürlich besteht dann die Gefahr, Sachen garnicht bearbeitet/nachgelesen zu haben.
Meine Kanzlei zahlt mir bis zum Examen im Dezember (also noch viel Zeit) alle Kaiserklausuren. Zusätzlich würde ich noch welche vom Kammergericht reinnehmen.
Was meint ihr? Fahrlässig?
Danke und LG
Mach dir zu dem gelernten/gelesenen, welches du für wichtig hälst, Karteikarten. So konnte ich bspw. letzte Woche in der Kautelaturklausur Z4 im Examen die Vorlagesperre benennen. Diese habe ich beim Lesen des KautelarSkript von Kaiser das erste mal kennengelernt. Da ich sie nicht kannte, habe ich sie mir aufgeschrieben und ab und zu (insbesondere vor der Klausur) wiederholt. Wenn man die Problematik am Vorabend auf der Karteikarte ließt, und am nächsten Morgen dann die Klausur dazu schreibt ist das natürlich sehr glücklich.
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Nur mit Klausuren lernen - von Gast - 12.02.2021, 12:55
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