12.02.2021, 11:36
(11.02.2021, 18:25)Gast schrieb:(10.02.2021, 23:07)Gast schrieb:(02.12.2020, 10:57)Gast schrieb:(02.12.2020, 10:37)Gast schrieb: Besonders toll ist es dann, wenn man in der Einsichtnahme sieht, dass der Korrektor sich über vermeintliche sprachliche Schwächen der Arbeit auslässt und dann selbst in seinen Anmerkungen mehrere Fehler hat (die Häufung von "s" bei den Worten "das" und "dass" sollte zB nicht völlig zufällig sein).
Wenn dann noch kommt, man habe die Zulässigkeit "deutlich" zu oberflächlich geprüft obwohl an anderer Stelle dazu noch lobend "treffend und angenehm bündig" steht, fällt man zunehmend vom Glauben ab...
Oder, meine Favoriten:
- Teile der Lösung, die der Erstkorrektor lobend erwähnt, fehlen nach Ansicht des Zweitkorrektors "trotz sich aufdrängender Sachverhaltsangaben"
- Der Erstkorrektor bemängelt das Fehlen der Kostenentscheidung, obwohl diese, wie auch der Zweitkorrektor erkennt, erlassen war
- Erstkorrektor bemängelt Formalitäten und Formulierungen der Anklage, obwohl diese, wie die Zweitkorrektorin auch anmerkt, lege artis sind
Ich mein, WTF? Wer hat denn solche Leute als Korrektoren zugelassen? Auch sollte mE der bloße Kommentar des Zweitkorrektors, er schließe sich der Erstkorrektur umfassend an, nicht zulässig sein. Dafür muss man schließlich die Arbeit nicht einmal gelesen haben.
Ich möchte gerne ergänzen:
- "Das Problem erkennen sie zwar in der Sache, nennen aber den Begriff "XY" nicht." --> Klausurbearbeitung aufgeschlagen, Begriff steht dick und fett auf der Seite gefunden
- Korrektor überschlägt augenscheinlich eine Seite und geht davon aus, dass nichts, was dort gestanden hat, erwähnt wurde. Mokiert sich außerdem darüber, dass dort ein "gedanklicher Bruch" zu verzeichnen sei und die Argumentation daher schlecht nachzuvollziehen (Seiten waren übrigens nummeriert).
- St. Rspr d. BGH als falsch angestrichen
Kann man sich echt nicht ausdenken. Man kann nur hoffen, dass es in positiver Hinsicht ausgleichende Fehler gibt, die nicht gesehen wurden. Aber bei der Attitüde, die in meinen Korrekturen zum Ausdruck kam, glaube ich das kaum.
Wenn man sich das so durchliest, fragt man sich schon, wieso darauf keine Prüfungsanfechtung gestützt wird..
Hätte sich bei mir (Vorposter, der immer die offensichtliche unterschiedliche Behandlung derselben Sache durch die zwei Korrektoren darstellt) nicht gelohnt. Wenn der jeweils falsch liegende Korrektor ohne seine Fehler nämlich genauso wie der andere Korrektor bewertet hätte - das unterstelle ich einfach mal - wären es pro Korrektur 1 Punkt mehr, pro Klausur also 0,5 Punkte mehr (da der andere ja gleich bleibt) und damit insgesamt anderthalb Punkte mehr gewesen. Das macht im Schnitt nicht viel aus. Keine Ahnung, ob man auch noch anderes hätte angreifen können, ich habe hier nur die wirklich so richtig objektiv falschen Sachen dargestellt. Aber ich hatte schon VB, für meinen Berufswunsch hat es gereicht und daher wollte ich mir den Aufwand für ein oder zwei Zehntelnoten jetzt nicht betreiben.
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