10.02.2021, 12:44
(10.02.2021, 12:25)Gast schrieb:(10.02.2021, 11:55)Gast schrieb:Toll, wie du den Seitenhieb gegen die GK-Anwälte noch untergebracht hast, obwohl das mit dem Thema überhaupt nichts zu tun hat...(10.02.2021, 11:33)Gast schrieb: Sehe ich das richtig, dass man - um vor dem BGH in Revision gehen zu können - eine extra Zulassung beim BGH benötigt?
Das heißt die etlichen tausend Fälle die dort jährlich landen dürften (wenn man mal bedenkt wieviele Verfahren vor den Landgerichten es täglich gibt) werden ALLE durch die aktuell 40 Anwälte die beim BGH zugelassen sind beazrbeitet?
Das ist dann doch die Cashcow schlechthin oder?
Und wo ist da der Sinn? Wenn ich als Anwalt für meinen Mandanten vor LG und OLG gekämpft habe muss ich ihm dann sagen "Sorry, aber für die Revision muss ich Sie nun leider an einen Kollegen verweisen....hier die Liste mit 40 Namen"
Ist für mich scheiße. Ist aber vor allem auch für den Mandanten scheiße. Der hat im besten Fall ggf. ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, man ist mit ihm über mehrere Jahre "durch dick und dünn" gegangen, kennt den hochkomplexen Fall in allen Details und in seiner Entwicklung (z.b. bei Erbrechtfällen mit zerstrittenen Familien alles andere als unwichtig) und dann muss er sich zwangsweise eine neuen, nicht eingearbeiteten RA nehmen, mit dem man vllt gar nicht auf einer Wellenlänge ist?
Finde ich sehr, sehr fragwürdig.
Ist aber so. Erstaunlich, dass Dir das jetzt erst auffällt. Das bekommt man eigentlich schon recht früh im Studium mit.
Daher wirken auch die GK-Pinsel hier immer sehr lächerlich, weil GK kann fast jeder. BGH nur sehr, sehr wenige.
Fragwürdiger ist übrigens eher das Besetzungsverfahren um eine solche Zulassung zu bekommen. Seit Jahrzehnten praktiziert, häufig kritisiert, aber Klagen dagegen haben eigentlich nie Erfolg, d.h. wer keine Zulassung bekommt, hat auch eigentlich keinen richtigen Rechtsweg mit dem Hauch einer Chance dagegen vorzugehen.
Das dürfte den Frust für ein paar Minuten lindern.
Im Gegensatz zu Dir habe ich etwas zum Thema geschrieben. Frustriert bin ich übrigens nur davon, wie sich ein Großteil der angeblichen GKler in vielen threads hier aufspielt, obwohl schließlich kein Grund besteht. Ich hab selbst dort gearbeitet, habe mich aber nie so aufgeführt, wie das hier ein Großteil kleiner Berufsanfänger macht. Insoweit habe ich mir erlaubt darauf hinzuweisen, dass die Tätigkeit eines BGH-Anwalts ein deutlich größeres Gütesiegel für Exklusivität, Fachkenntnis oder zumindest gute Noten und guter Verdienst sind, als das in dem Bereich der Fall ist, aus dem viele Angeber hier kommen.
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Rechtsanwalt beim BGH - von Gast - 10.02.2021, 11:33
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